Sollte sich eine Person mit einem Wunsch zur Retoure bei Ihnen melden, nutzen Sie bitte unsere
Kontaktseite, um die gleichzeitige Stornierung in die Wege zu leiten.
Bitte beachten Sie, dass das Arbeitgeberguthaben unserer Nutzenden aus steuerlichen Gründen an das jeweilige Kalenderjahr gebunden ist. Im Falle einer Stornierung kann somit, dass im letzten Jahr verrechnete Guthaben der Nutzenden, nicht automatisch in das neue Jahr übertragen werden, sondern wird dem Arbeitgeber erstattet. Sollte sich Jemand mit einem Wunsch zur Retoure zum Jahreswechsel melden, bitten wir Sie um die entsprechende Information an den Nutzenden und verweisen Sie zur weiteren Unterstützung auf unsere
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